ausbildung:qualifikation:start
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| ausbildung:qualifikation:start [22.08.2026. 18:20] – Ingo Vigneron | ausbildung:qualifikation:start [22.08.2026. 18:47] (aktuell) – Ingo Vigneron | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
| Diese Grundlegende Unterrichtung genügt für viele Aufgaben bei privaten Sicherheitsdiensten. | Diese Grundlegende Unterrichtung genügt für viele Aufgaben bei privaten Sicherheitsdiensten. | ||
| + | \\ | ||
| ===== IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ===== | ===== IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ===== | ||
| Die Sachkundeprüfung ist bundesweit einheitlich. Wer längerfristig im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte, sollte dies als Mindestqualifikation anstreben. Sie ermöglicht auch Tätigkeiten in folgenden Bereichen: | Die Sachkundeprüfung ist bundesweit einheitlich. Wer längerfristig im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte, sollte dies als Mindestqualifikation anstreben. Sie ermöglicht auch Tätigkeiten in folgenden Bereichen: | ||
| Zeile 22: | Zeile 23: | ||
| Die Sachkundeprüfung ist ebenfalls erforderlich, | Die Sachkundeprüfung ist ebenfalls erforderlich, | ||
| - | ===== Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft | + | \\ |
| + | ===== GSSK: Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK) ===== | ||
| Dies ist die nächsthöhere Qualifikation, | Dies ist die nächsthöhere Qualifikation, | ||
| * Anerkannte Berufsausbildung nach BBiG oder 5 Jahre nachgewiesene Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe. | * Anerkannte Berufsausbildung nach BBiG oder 5 Jahre nachgewiesene Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe. | ||
| Zeile 33: | Zeile 35: | ||
| - Sicherheits- und serviceorientertes Handeln (mündlich) | - Sicherheits- und serviceorientertes Handeln (mündlich) | ||
| + | \\ | ||
| ===== Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) ===== | ===== Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) ===== | ||
| Die nächsthöhere Qualifikation ist dieser zweijährige Ausbildungsberuf gemäß BBiG. Neben einer klassischen Ausbildung können Sie auch als externer Teilnehmer diese Prüfung vor der IHK ablegen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: | Die nächsthöhere Qualifikation ist dieser zweijährige Ausbildungsberuf gemäß BBiG. Neben einer klassischen Ausbildung können Sie auch als externer Teilnehmer diese Prüfung vor der IHK ablegen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: | ||
| * Das 1,5-fache der Ausbildungszeit als einschlägige Berufserfahrung (3 Jahre als Vollzeit-Sicherheitskraft). | * Das 1,5-fache der Ausbildungszeit als einschlägige Berufserfahrung (3 Jahre als Vollzeit-Sicherheitskraft). | ||
| - | Die Voraussetzung sind also niederschwelliger, | + | |
| + | Die Voraussetzung sind also niederschwelliger, | ||
| + | - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln (schriftlich) | ||
| + | - Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (schriftliches Sperrfach) | ||
| + | - Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | ||
| + | - Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (schriftlich) | ||
| + | - Fachgespräch aufgrund einer zuvor erstellten Aufgabendokumentation (Hausarbeit + mündlich) | ||
| + | |||
| + | Der Fokus liegt ganz klar auf dem operativen Geschäft. Recht ist hier ein Sperrfach. Neben anderen Bestehensregeln bedeutet dies, dass man in dem Fach alleine mindestens 50% erreichen muss. Bei Absolventen dieser Prüfung, darf eine gewisse Rechtssicherheit angenommen werden. | ||
| + | |||
| + | \\ | ||
| + | ===== Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) ===== | ||
| + | Dieser dreijährige Ausbildungsberuf gemäß BBiG ist die höchste Grundqualifikation für Sicherheitskräfte. Neben einer klassischen Ausbildung können Sie auch als externer Teilnehmer diese Prüfung vor der IHK ablegen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: | ||
| + | * Das 1,5-fache der Ausbildungszeit als einschlägige Berufserfahrung (4,5 Jahre als Vollzeit-Sicherheitskraft). | ||
| + | |||
| + | Es gibt 4 schriftliche Prüfungsteile und eine mündliche Prüfung: | ||
| + | - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln (schriftlich) | ||
| + | - Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (schriftlich) | ||
| + | - Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | ||
| + | - Erstellen eines Sicherheitskonzepts (schriftliches Sperrfach) | ||
| + | - Fachgespräch aufgrund einer zuvor erstellten Aufgabendokumentation (Hausarbeit + mündlich) | ||
| + | |||
| + | Der Fokus liegt hier etwas stärker auf dem administrativen Geschäft. Es kommen mehr kaufmännische Grundlagen, also auch einfache Mathematik vor, z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung. Ein großer Schwerpunkt liegt auf konzeptionellen Aufgaben. Das Sicherheitskonzept ist hier ein Sperrfach. Neben anderen Bestehensregeln bedeutet dies, dass man in dem Fach alleine mindestens 50% erreichen muss. | ||
| Fortsetzung folgt... | Fortsetzung folgt... | ||
| Zeile 42: | Zeile 68: | ||
| - | * **Servicekraft für Schutz und Sicherheit**, | ||
| - | * **Fachkraft für Schutz und Sicherheit**, | ||
| * **Meister für Schutz und Sicherheit**, | * **Meister für Schutz und Sicherheit**, | ||
ausbildung/qualifikation/start.1787422811.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
