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ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-228

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   * Schützt vor **Schadensersatz**, doch nur wenn der Handelnde die Gefahr nicht selbst verursacht hat.   * Schützt vor **Schadensersatz**, doch nur wenn der Handelnde die Gefahr nicht selbst verursacht hat.
   * Schützt vor **Strafverfolgung**.   * Schützt vor **Strafverfolgung**.
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