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ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-823

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ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-823 [23.07.2026. 18:12] – angelegt Ingo Vigneronausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-823 [24.07.2026. 03:11] (aktuell) Ingo Vigneron
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 [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html|Zum Gesetzestext]] [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html|Zum Gesetzestext]]
  
-===== Kernaussage =====+==== Kernaussage ==== 
  
 Zum Schadenersatz ist verpflichtet: Zum Schadenersatz ist verpflichtet:
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   - Wer Schuldhaft gegen Schutzgesetze verstößt.   - Wer Schuldhaft gegen Schutzgesetze verstößt.
  
-  * Wenn daraus ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. +  * Nur wenn daraus ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
  
 \\ \\
-[[start|ZURÜCK]] | [[ausbildung:recht:ausnahmerechte:start|Ausnahmerechte]]+[[start|ZURÜCK]]
ausbildung/recht/bgb/bgb-gesetze/bgb-823.1784830375.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron