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ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-823

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   - Wer Schuldhaft gegen Schutzgesetze verstößt.   - Wer Schuldhaft gegen Schutzgesetze verstößt.
  
-  * Wenn daraus ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.+  * Nur wenn daraus ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
  
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-[[start|ZURÜCK]] | [[ausbildung:recht:ausnahmerechte:start|Ausnahmerechte]]+[[..:|ZURÜCK]]
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