ausbildung:recht:bgb:start
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| ausbildung:recht:bgb:start [23.07.2026. 17:53] – Ingo Vigneron | ausbildung:recht:bgb:start [23.07.2026. 17:55] (aktuell) – Ingo Vigneron | ||
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| Das BGB gehört zum Zivilrecht. Es geht hier also nicht um Straftaten, doch Straftaten können auch zivilrechtlich relevant sein. Nehmen wir an, dass ein Autofahrer versehentlich einen Verkehrsunfall verursacht, wodurch jemanden verletzt wird. Hier kann die verletzte Person zivilrechtlich Klagen um von dem Fahrer Schadensersatz zu Fordern. Dies wird i.d.R. von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs getragen. Zudem kann das aber auch strafrechtliche folgen haben, da sich der Fahrer einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht haben könnte. Die könnte eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben. Dabei handelt es sich um zwei getrennte Verfahren. | Das BGB gehört zum Zivilrecht. Es geht hier also nicht um Straftaten, doch Straftaten können auch zivilrechtlich relevant sein. Nehmen wir an, dass ein Autofahrer versehentlich einen Verkehrsunfall verursacht, wodurch jemanden verletzt wird. Hier kann die verletzte Person zivilrechtlich Klagen um von dem Fahrer Schadensersatz zu Fordern. Dies wird i.d.R. von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs getragen. Zudem kann das aber auch strafrechtliche folgen haben, da sich der Fahrer einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar gemacht haben könnte. Die könnte eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben. Dabei handelt es sich um zwei getrennte Verfahren. | ||
| - | \\ | + | Das BGB gliedert sich in einen allgemeinen Teil, Schuldrecht, |
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