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ausbildung:recht:definitionen:start

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ausbildung:recht:definitionen:start [23.07.2026. 09:20] Ingo Vigneronausbildung:recht:definitionen:start [24.07.2026. 03:02] (aktuell) Ingo Vigneron
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 \\ \\
 ===== Angriff ===== ===== Angriff =====
-+ Ein Angriff ist eine spezielle Gefahr.++ Ein Angriff geht grundsätzlich von einem menschlichen Verhalten aus und richtet sich gegen ein rechtlich geschütztes Interesse.
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-Er geht immer von einem Menschen aus.+Ein Angriff kann auch eine [[#gefahr|Gefahr]]" darstellen. 
 + 
 +\\ 
 +===== Anspruch ===== 
 ++ Das Recht von jemandem eine Handlung, eine Duldung oder eine Unterlassung zu fordern. 
 +\\ 
 +//UND// 
 +\\ 
 ++ Dieses Recht muss einer gerichtlichen Prüfung standhalten können. 
 \\ \\
 ===== Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt ===== ===== Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt =====
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 \\ \\
 + Wer dabei oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen oder daraufhin verfolgt wird. + Wer dabei oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen oder daraufhin verfolgt wird.
 +
 \\ \\
 ===== Besitzdiener ===== ===== Besitzdiener =====
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 //UND// //UND//
 \\ \\
-+ Die Person steht in einem **Abhängigkeitsverhältnis** zu dem Besitzer.++ Die Person steht in einem **sozialen Abhängigkeitsverhältnis** zu dem Besitzer (z.B. Angestelltenverhältnis).
 \\ \\
 //UND// //UND//
 \\ + Die Person ist in Bezug auf die Sache **weisungsgebunden**. \\ + Die Person ist in Bezug auf die Sache **weisungsgebunden**.
 +
 \\ \\
 ===== Besitzkehr ===== ===== Besitzkehr =====
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 \\ //ODER// \\ //ODER//
 \\ + Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen: § 859 (3) BGB. \\ + Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen: § 859 (3) BGB.
 +
 \\ \\
 ===== Besitzwehr ===== ===== Besitzwehr =====
 + Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren: § 859 (1) BGB. + Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren: § 859 (1) BGB.
 +
 \\ \\
 ===== Beschädigen ===== ===== Beschädigen =====
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 \\ //ODER// \\ //ODER//
 \\ + Die Brauchbarkeit mildern. \\ + Die Brauchbarkeit mildern.
 +
 \\ \\
 ===== Einwirkung auf eine Sache ===== ===== Einwirkung auf eine Sache =====
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 \\ //ODER// \\ //ODER//
 \\ + Zerstören \\ + Zerstören
 +
 \\ \\
 ===== Entschuldigungsgrund ===== ===== Entschuldigungsgrund =====
 + Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer zwar nicht legalisiert, doch eine Bestrafung verhindert, weil dem Täter die Tat unter bestimmten Umständen nicht vorgeworfen werden kann. + Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer zwar nicht legalisiert, doch eine Bestrafung verhindert, weil dem Täter die Tat unter bestimmten Umständen nicht vorgeworfen werden kann.
 +
 \\ \\
 ===== Erforderlich ===== ===== Erforderlich =====
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 \\ //UND// \\ //UND//
 \\ + Die Handlung ist das mildeste zur Verfügung stehende Mittel. \\ + Die Handlung ist das mildeste zur Verfügung stehende Mittel.
 +
 +\\
 +===== Flucht verdächtig =====
 ++ Wenn der Verdacht besteht, dass sich der Täter dauerhaft der Gerichtbarkeit entziehen zu würde.
 +
 \\ \\
 ===== Fremd ===== ===== Fremd =====
 + Steht im Eigentum eines anderen. + Steht im Eigentum eines anderen.
 +
 \\ \\
 ===== Gefahr ===== ===== Gefahr =====
 + Ein Zustand, eine Sache oder ein Ereignis durch das geschützte Rechtsgüter gefährdet werden. + Ein Zustand, eine Sache oder ein Ereignis durch das geschützte Rechtsgüter gefährdet werden.
 +
 \\ \\
 ===== Gegenwärtig ===== ===== Gegenwärtig =====
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 \\ //ODER// \\ //ODER//
 \\ + Die Handlung ist noch im Gange. \\ + Die Handlung ist noch im Gange.
 +
 \\ \\
 ===== Konkret ===== ===== Konkret =====
 + Eine Gefahr ist konkret, wenn sie definitiv eintritt, sofern nicht gehandelt wird. + Eine Gefahr ist konkret, wenn sie definitiv eintritt, sofern nicht gehandelt wird.
 +
 \\ \\
 ===== Notwendig ===== ===== Notwendig =====
 + Objektiv betrachtet erforderlich. + Objektiv betrachtet erforderlich.
 +
 +\\
 +===== Obrigkeitliche Hilfe =====
 ++ Hilfe durch hoheitliche Amtsträger, wie beispielsweise die Polizei, die grundsätzlich für Strafverfolgung zuständig ist.
 \\ \\
 ===== Rechtfertigungsgrund ===== ===== Rechtfertigungsgrund =====
 + Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer legalisiert. + Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer legalisiert.
 +
 +\\
 +===== Rechtsanspruch =====
 ++ Siehe [[#anspruch|Anspruch]].
 +
 \\ \\
 ===== Rechtsgüter ===== ===== Rechtsgüter =====
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 \\ + Eigentum/Besitz \\ + Eigentum/Besitz
 \\ + Ehre \\ + Ehre
 +
 \\ \\
 ===== Rechtswidrig ===== ===== Rechtswidrig =====
-Die Handlung erfüllt die Tatbestandsmerkmale eines Gesetzes. +Eine Handlung ist Rechtswidrig, wenn sie **Tatbestandsmerkmale** erfüllt und durch **keinen Rechtfertigungsgrund** gedeckt istDer Begriff wird typischerweise im Strafrecht verwendet, doch ansonsten auch synonym zu [[#widerrechtlich|Widerrechtlich]]
-\\ //UND// +
-\\ + Die Handlung steht unter Strafe+
-\\ //UND// +
-\\ + Es liegt kein Rechtfertigungsgrund für die Handlung vor.+
 \\ \\
 ===== Sachen ===== ===== Sachen =====
 + Jeder körperliche Gegenstand. + Jeder körperliche Gegenstand.
 \\ Tiere sind keine Sachen, werden aber so behandelt, sofern es kein spezielles Gesetz für Tiere gibt. \\ Tiere sind keine Sachen, werden aber so behandelt, sofern es kein spezielles Gesetz für Tiere gibt.
 +
 \\ \\
 ===== Schaden, der nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht ===== ===== Schaden, der nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht =====
 + Der Schaden, der durch eine Handlung entsteht, darf nicht größer sein, als der Schaden, der durch die ursprüngliche Gefahr droht. + Der Schaden, der durch eine Handlung entsteht, darf nicht größer sein, als der Schaden, der durch die ursprüngliche Gefahr droht.
 +
 \\ \\
 ===== Strafbare Handlung / Straftat ===== ===== Strafbare Handlung / Straftat =====
 + Siehe [[#rechtswidrig|Rechtswidrige]] Handlung. + Siehe [[#rechtswidrig|Rechtswidrige]] Handlung.
 +
 +
 \\ \\
 ===== Schuldausschließungsgrund ===== ===== Schuldausschließungsgrund =====
 + Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer zwar nicht legalisiert, doch eine Bestrafung verhindert, weil dem Täter die Tat von vorneherein nicht vorgeworfen werden kann, z.B. die Schuldunfähigkeit des Kindes, gemäß § 19 StGB. + Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer zwar nicht legalisiert, doch eine Bestrafung verhindert, weil dem Täter die Tat von vorneherein nicht vorgeworfen werden kann, z.B. die Schuldunfähigkeit des Kindes, gemäß § 19 StGB.
 +
 +\\
 +===== Schutzgesetz =====
 ++ Rechtsnormen, die nicht nur die Allgemeinheit schützen, sondern auch einzelne Personen oder einen bestimmten Personenkreis. Dazu können Straftaten zählen, wie beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug. Es können auch Regelungen aus dem Verkehrsrecht, dem BGB (z.B. verbotene Eigenmacht), dem Arbeits- oder Gesellschaftsrecht dazu zählen.
 +
 +\\
 +===== Unerlaubte Handlung =====
 ++ [[#widerrechtlich|Widerrechtliche]] Verletzung eines fremden Rechtsguts, wodurch ein Schaden entsteht.
 +
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 ===== Verbotene Eigenmacht ===== ===== Verbotene Eigenmacht =====
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 \\ //UND// \\ //UND//
 \\ + Der Angreifer hat keinen Rechtfertigungsgrund für seine Handlung. \\ + Der Angreifer hat keinen Rechtfertigungsgrund für seine Handlung.
 +
 +\\
 +===== Verbrechen =====
 ++ Eine Straftat ([[#rechtswidrig|Rechtswidrige]] Handlung) deren **Mindeststrafe** ein Jahr Freiheitsentzug oder mehr beträgt.
 +
 +
 +\\
 +===== Vergehen =====
 ++ Eine Straftat ([[#rechtswidrig|Rechtswidrige]] Handlung) deren **Mindeststrafe** unter ein Jahr Freiheitsentzug oder nur Geldstrafe beträgt.
 +
 \\ \\
 ===== Verteidigungshandlung ===== ===== Verteidigungshandlung =====
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 \\ //UND// \\ //UND//
 \\ + Die Handlung geht nur so weit, bis der Angriff beendet ist. \\ + Die Handlung geht nur so weit, bis der Angriff beendet ist.
 +
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 ===== Widerrechtlich ===== ===== Widerrechtlich =====
-Die Handlung verstößt gegen ein Gesetz oder ein absolutes Recht einer Person+ Eine Handlung ist widerrechtlich, wenn sie **gegen geltendes Recht verstößt** und durch **keinen Rechtfertigungsgrund** gedeckt ist. Der Begriff wird typischerweise im Zivilrecht verwendet, doch ansonsten auch synonym zu [[#rechtswidrig|Rechtswidrig]]
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-\\ + Es liegt kein Rechtfertigungsgrund für die Handlung vor.+
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 ===== Zerstören ===== ===== Zerstören =====
ausbildung/recht/definitionen/start.1784798425.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron