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ausbildung:recht:definitionen:start

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ausbildung:recht:definitionen:start [23.07.2026. 11:59] Ingo Vigneronausbildung:recht:definitionen:start [18.08.2026. 20:56] (aktuell) Ingo Vigneron
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 ===== Angriff ===== ===== Angriff =====
-+ Ein Angriff ist eine spezielle Gefahr.++ Ein Angriff geht grundsätzlich von einem menschlichen Verhalten aus und richtet sich gegen ein rechtlich geschütztes Interesse. 
 +\\ 
 ++ Ein Angriff kann auch eine [[#gefahr|Gefahr]]" darstellen.
  
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 //UND// //UND//
 \\ \\
-+ Die Person steht in einem **Abhängigkeitsverhältnis** zu dem Besitzer.++ Die Person steht in einem **sozialen Abhängigkeitsverhältnis** zu dem Besitzer (z.B. Angestelltenverhältnis).
 \\ \\
 //UND// //UND//
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 \\ + Eigentum/Besitz \\ + Eigentum/Besitz
 \\ + Ehre \\ + Ehre
 +
 +\\
 +===== Rechtgüterabwägung =====
 +Im Sinne des rechtfertigenden Notstands bedeutet eine erfolgreiche Rechtgüterabwägung: Das ursprünglich gefährdete Rechtsgut muss das durch die Notstandshandlung beeinträchtigte Rechtsgut überwiegen. Wenn man beispielsweise das Rechtsgut Freiheit einer Person einschränken würde um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr das Rechtsgut Leib oder Leben einer anderen Person abzuwenden, wäre die Rechtsgüterabwägung erfolgreich.
  
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 ===== Schaden, der nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht ===== ===== Schaden, der nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht =====
 + Der Schaden, der durch eine Handlung entsteht, darf nicht größer sein, als der Schaden, der durch die ursprüngliche Gefahr droht. + Der Schaden, der durch eine Handlung entsteht, darf nicht größer sein, als der Schaden, der durch die ursprüngliche Gefahr droht.
 +
 +\\
 +===== Schuldausschließungsgrund =====
 ++ Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer zwar nicht legalisiert, doch eine Bestrafung verhindert, weil dem Täter die Tat von vorneherein nicht vorgeworfen werden kann, z.B. die Schuldunfähigkeit des Kindes, gemäß § 19 StGB.
 +
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 +===== Schutzgesetz =====
 ++ Rechtsnormen, die nicht nur die Allgemeinheit schützen, sondern auch einzelne Personen oder einen bestimmten Personenkreis. Dazu können Straftaten zählen, wie beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug. Es können auch Regelungen aus dem Verkehrsrecht, dem BGB (z.B. verbotene Eigenmacht), dem Arbeits- oder Gesellschaftsrecht dazu zählen.
  
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-===== Schuldausschließungsgrund ===== +===== Strafmonopol des Staates ===== 
-Ein Ausnahmerecht, das Verstöße gegen ein Gesetz oder die absoluten Rechte anderer zwar nicht legalisiert, doch eine Bestrafung verhindert, weil dem Täter die Tat von vorneherein nicht vorgeworfen werden kann, z.B. die Schuldunfähigkeit des Kindesgemäß § 19 StGB. +Nur der Staat darf Menschen für strafbare Handlungen bestrafenDie Zuständigkeit hierfür liegt bei der Judikativealso bei den Gerichten.
  
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 ===== Unerlaubte Handlung ===== ===== Unerlaubte Handlung =====
-+ Widerrechtliche und schuldhafte Verletzung eines fremden Rechtsguts, wodurch ein Schaden entsteht.+[[#widerrechtlich|Widerrechtliche]] Verletzung eines fremden Rechtsguts, wodurch ein Schaden entsteht.
  
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ausbildung/recht/definitionen/start.1784807970.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron