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ausbildung:recht:definitionen:start

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ausbildung:recht:definitionen:start [18.08.2026. 20:56] – Ingo Vigneronausbildung:recht:definitionen:start [21.08.2026. 20:57] (aktuell) – Ingo Vigneron
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 ===== Notwendig ===== ===== Notwendig =====
 + Objektiv betrachtet erforderlich. + Objektiv betrachtet erforderlich.
 +
 +\\
 +===== Objektive Tatbestandsmerkmale =====
 ++ Im Gesetz festgelegte Merkmale, die eine strafbare Handlung ausmachen. Als "objektive" Tatbestandsmerkmale bezeichnet man solche die prinzipiell von außen erkennbar sind. Das unterscheidet sie von den [[#Subjektive Tatbestandsmerkmale|subjektiven Tatbestandsmerkmalen]].
  
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 ===== Obrigkeitliche Hilfe ===== ===== Obrigkeitliche Hilfe =====
 + Hilfe durch hoheitliche Amtsträger, wie beispielsweise die Polizei, die grundsätzlich für Strafverfolgung zuständig ist. + Hilfe durch hoheitliche Amtsträger, wie beispielsweise die Polizei, die grundsätzlich für Strafverfolgung zuständig ist.
 +
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 ===== Rechtfertigungsgrund ===== ===== Rechtfertigungsgrund =====
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 ===== Strafmonopol des Staates ===== ===== Strafmonopol des Staates =====
 + Nur der Staat darf Menschen für strafbare Handlungen bestrafen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Judikative, also bei den Gerichten. + Nur der Staat darf Menschen für strafbare Handlungen bestrafen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Judikative, also bei den Gerichten.
 +
 +\\
 +===== Subjektive Tatbestandsmerkmale =====
 ++ Im Gesetz festgelegte Merkmale, die eine strafbare Handlung ausmachen. Als "subjektive" Tatbestandsmerkmale bezeichnet man solche die prinzipiell nicht von außen erkennbar sind. Es geht um das was im Täter vorgeht, wie beispielsweise seine Absicht. Das unterscheidet sie von den [[#Objektive Tatbestandsmerkmale|objektiven Tatbestandsmerkmalen]].
  
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-[[..:start|ZURÜCK]]+[[..:|ZURÜCK]]
ausbildung/recht/definitionen/start.1787086573.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron