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ausbildung:recht:definitionen:start

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ausbildung:recht:definitionen:start [21.08.2026. 18:34] – Ingo Vigneronausbildung:recht:definitionen:start [21.08.2026. 20:57] (aktuell) – Ingo Vigneron
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 ===== Objektive Tatbestandsmerkmale ===== ===== Objektive Tatbestandsmerkmale =====
-+ Im Gesetz festgelegte Merkmale, die eine strafbare Handlung ausmachen. Als "objektive" Tatbestandsmerkmale bezeichnet man solche die prinzipiell von außen erkennbar sind. Das unterscheidet sie von den "subjektiven" Tatbestandsmerkmalen.++ Im Gesetz festgelegte Merkmale, die eine strafbare Handlung ausmachen. Als "objektive" Tatbestandsmerkmale bezeichnet man solche die prinzipiell von außen erkennbar sind. Das unterscheidet sie von den [[#Subjektive Tatbestandsmerkmale|subjektiven Tatbestandsmerkmalen]].
  
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 ===== Subjektive Tatbestandsmerkmale ===== ===== Subjektive Tatbestandsmerkmale =====
-+ Im Gesetz festgelegte Merkmale, die eine strafbare Handlung ausmachen. Als "subjektive" Tatbestandsmerkmale bezeichnet man solche die prinzipiell nicht von außen erkennbar sind. Es geht um das was im Täter vorgeht, wie beispielsweise seine Absicht. Das unterscheidet sie von den "objektiven" Tatbestandsmerkmalen.++ Im Gesetz festgelegte Merkmale, die eine strafbare Handlung ausmachen. Als "subjektive" Tatbestandsmerkmale bezeichnet man solche die prinzipiell nicht von außen erkennbar sind. Es geht um das was im Täter vorgeht, wie beispielsweise seine Absicht. Das unterscheidet sie von den [[#Objektive Tatbestandsmerkmale|objektiven Tatbestandsmerkmalen]].
  
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ausbildung/recht/definitionen/start.1787337253.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron