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ausbildung:recht:pruefschemen:eigentuemer

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ausbildung:recht:pruefschemen:eigentuemer [18.09.2026. 12:30] Ingo Vigneronausbildung:recht:pruefschemen:eigentuemer [18.09.2026. 12:37] (aktuell) Ingo Vigneron
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 ===== Umfang des Anspruchs ===== ===== Umfang des Anspruchs =====
-  - **Handlung** +  - **Ausschluss anderer** 
-  - Definition: Jemand muss etwas tun. +  - Definition: Das Recht Jemandem die Nutzung oder Einwirkung zu verbieten.
-  - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft. +
- +
-  - **Duldung** +
-  - Definition: Jemand muss etwas hinnehmen oder geschehen lassen.+
   - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.   - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  
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   - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.   - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  
-  - **Ausschluss anderer** +  - **Duldung** 
-  - Definition: Das Recht Jemandem die Nutzung oder Einwirkung zu verbieten.+  - Definition: Jemand muss etwas hinnehmen oder geschehen lassen. 
 +  - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft. 
 + 
 +  - **Handlung** 
 +  - Definition: Jemand muss etwas tun.
   - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.   - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  
ausbildung/recht/pruefschemen/eigentuemer.txt · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron