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ausbildung:recht:stgb:start

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ausbildung:recht:stgb:start [24.07.2026. 06:02] Ingo Vigneronausbildung:recht:stgb:start [18.08.2026. 17:32] (aktuell) Ingo Vigneron
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 Das StGB gehört zum öffentlichen Recht. Neben Begriffsbestimmungen im allgemeinen Teil, sind für Sicherheitskräfte auch die Straftaten im besonderen Teil von Bedeutung. Auf diesen Kenntnissen basiert die eigene Handlungssicherheit und es ermöglicht einzuschätzen ob sich jemand mit seinem Verhalten strafbar macht. Das StGB gehört zum öffentlichen Recht. Neben Begriffsbestimmungen im allgemeinen Teil, sind für Sicherheitskräfte auch die Straftaten im besonderen Teil von Bedeutung. Auf diesen Kenntnissen basiert die eigene Handlungssicherheit und es ermöglicht einzuschätzen ob sich jemand mit seinem Verhalten strafbar macht.
  
-Die Strafbarkeit wird folgendermaßen geprüft:+Die Strafbarkeit einer Handlung wird folgendermaßen geprüft:
  
   - **Tabestandsmäßigkeit**: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?   - **Tabestandsmäßigkeit**: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?
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   - **Schuldhaftigkeit**: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?   - **Schuldhaftigkeit**: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?
  
-\\ +Der **Versuch** einer solchen Tat ist ebenfalls schon strafbar, wenn es sich dabei um ein **Verbrechen** handelt. Handelt es sich um ein **Vergehen**, kann der Versuch ebenfalls schon strafbar sein, wenn es entsprechend im Gesetz geregelt ist. 
-  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:start|Wichtige Gesetze im StGB]]+  
 +Hier finden Sie: 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:start|Die wichtigsten Gesetze im StGB]] 
 +  
 +Download PDF: 
 + 
 +  * {{ :ausbildung:recht:stgb:uebersicht_straftaten.pdf |Kleine Übersicht wichtiger Straftaten}}
  
  
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 [[..:start|ZURÜCK]] [[..:start|ZURÜCK]]
ausbildung/recht/stgb/start.1784872978.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron