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ausbildung:recht:stgb:start

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ausbildung:recht:stgb:start [24.07.2026. 06:03] – Ingo Vigneronausbildung:recht:stgb:start [21.08.2026. 20:48] (aktuell) – Ingo Vigneron
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 Das StGB gehört zum öffentlichen Recht. Neben Begriffsbestimmungen im allgemeinen Teil, sind für Sicherheitskräfte auch die Straftaten im besonderen Teil von Bedeutung. Auf diesen Kenntnissen basiert die eigene Handlungssicherheit und es ermöglicht einzuschätzen ob sich jemand mit seinem Verhalten strafbar macht. Das StGB gehört zum öffentlichen Recht. Neben Begriffsbestimmungen im allgemeinen Teil, sind für Sicherheitskräfte auch die Straftaten im besonderen Teil von Bedeutung. Auf diesen Kenntnissen basiert die eigene Handlungssicherheit und es ermöglicht einzuschätzen ob sich jemand mit seinem Verhalten strafbar macht.
  
-Die Strafbarkeit wird folgendermaßen geprüft:+Der **Versuch** einer solchen Tat ist ebenfalls schon strafbar, wenn es sich dabei um ein **Verbrechen** handelt. Handelt es sich um ein **Vergehen**, kann der Versuch ebenfalls schon strafbar sein, wenn es entsprechend im Gesetz geregelt ist. 
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 +Download PDF: 
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 +  * {{ :ausbildung:recht:stgb:uebersicht_straftaten.pdf |Kleine Übersicht wichtiger Straftaten}}
  
-  - **Tabestandsmäßigkeit**: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt? 
-  - **Rechtswidrigkeit**: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor? 
-  - **Schuldhaftigkeit**: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor? 
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-  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:start|Wichtige Gesetze im StGB]]+__Wichtige Gesetze im StGB__: 
 + 
 +==== Allgemeiner Teil ==== 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-32|§ 32 StGB Notwehr]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-34|§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-35|§ 35 StGB Entschuldigender Notstand]] 
 + 
 +==== Straftaten im StGB ==== 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-123|§ 123 StGB Hausfriedensbruch]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-132|§ 132 StGB Amtsanmaßung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-185|§ 185 StGB Beleidigung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-223|§ 223 StGB Körperverletzung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-224|§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung]] 
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 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-226|§ 226 StGB Schwere Körperverletzung]] 
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 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227|§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-229|§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-239|§ 239 StGB Freiheitsberaubung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-240|§ 240 StGB Nötigung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-241|§ 241 StGB Bedrohung]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-242|§ 242 StGB Diebstahl]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-243|§ 243 StGB Besonders schwerer Diebstahls]] 
 + 
 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-244|§ 244 StGB Diebstahl mit Waffe; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl]] 
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 +  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-244a|§ 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl]]
  
  
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ausbildung/recht/stgb/start.1784873000.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron