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ausbildung:recht:stgb:start

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ausbildung:recht:stgb:start [21.08.2026. 20:46] – Ingo Vigneronausbildung:recht:stgb:start [21.08.2026. 20:48] (aktuell) – Ingo Vigneron
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 Der **Versuch** einer solchen Tat ist ebenfalls schon strafbar, wenn es sich dabei um ein **Verbrechen** handelt. Handelt es sich um ein **Vergehen**, kann der Versuch ebenfalls schon strafbar sein, wenn es entsprechend im Gesetz geregelt ist. Der **Versuch** einer solchen Tat ist ebenfalls schon strafbar, wenn es sich dabei um ein **Verbrechen** handelt. Handelt es sich um ein **Vergehen**, kann der Versuch ebenfalls schon strafbar sein, wenn es entsprechend im Gesetz geregelt ist.
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-  * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:start|GESETZE im StGB]] 
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   * {{ :ausbildung:recht:stgb:uebersicht_straftaten.pdf |Kleine Übersicht wichtiger Straftaten}}   * {{ :ausbildung:recht:stgb:uebersicht_straftaten.pdf |Kleine Übersicht wichtiger Straftaten}}
  
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   * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-35|§ 35 StGB Entschuldigender Notstand]]   * [[ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-35|§ 35 StGB Entschuldigender Notstand]]
  
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ausbildung/recht/stgb/start.1787345208.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron