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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-123

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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-123 [24.07.2026. 06:37] – angelegt Ingo Vigneronausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-123 [26.07.2026. 07:15] (aktuell) Ingo Vigneron
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 ====== § 123 StGB Hausfriedensbruch ====== ====== § 123 StGB Hausfriedensbruch ======
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 [[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html|Zum Gesetzestext]] [[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html|Zum Gesetzestext]]
  
-===== Tatbestandsmäßigkeit =====+\\ 
 ==== Objektive Tatbestandsmerkmale ==== ==== Objektive Tatbestandsmerkmale ====
   - Widerrechtliches Eindringen oder unbefugtes Aufhalten   - Widerrechtliches Eindringen oder unbefugtes Aufhalten
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     * Abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes     * Abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienstes
     * Abgeschlossene Räume des öffentlichen Verkehrs     * Abgeschlossene Räume des öffentlichen Verkehrs
 +\\
 ==== Subjektive Tatbestandsmerkmale ==== ==== Subjektive Tatbestandsmerkmale ====
-    * Vorsatz (mit Wissen und Wollen) +    * Vorsatz 
 +\\
 ==== Einstufung ==== ==== Einstufung ====
     * Vergehen     * Vergehen
 +\\
 ==== Strafbarkeit des Versuchs ==== ==== Strafbarkeit des Versuchs ====
     * Nein     * Nein
 +\\
 ==== Verfahrensvoraussetzung ==== ==== Verfahrensvoraussetzung ====
     * Absolutes Antragsdelikt     * Absolutes Antragsdelikt
  
 +----
 ---- ----
  
 ===== Hinweise ===== ===== Hinweise =====
  
 +\\
 +==== Vorsatz ====
 +
 +  * Die Handlung erfolgt vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Handelnden.
 +
 +\\
 +==== Absolutes Antragsdelikt ====
 +
 +  * Als Verfahrensvoraussetzung ist es erforderlich, dass ein Opfer der der Tat einen formgebundenen Strafantrag stellt.
 +
 +\\
 ==== Wohnung ==== ==== Wohnung ====
  
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   * Kfz nur wenn es dauerhaft bewohnt wird (Dauercamper)   * Kfz nur wenn es dauerhaft bewohnt wird (Dauercamper)
  
 +\\
 ==== Geschäftsräume ==== ==== Geschäftsräume ====
  
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   * Lagerhallen   * Lagerhallen
  
 +\\
 ==== Befriedetes Besitztum ==== ==== Befriedetes Besitztum ====
  
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   * Die Begrenzung muss nicht lückenlos sein.   * Die Begrenzung muss nicht lückenlos sein.
   * Die Begrenzung muss kein Hindernis Darstellen.   * Die Begrenzung muss kein Hindernis Darstellen.
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 +==== Räumlichkeiten des öffentlichen Dienstes ====
 +
 +Das sind beispielsweise:
 +  * Universitäten
 +  * Schulen
 +  * Kirchen
 +  * Gerichte
 +  * Rathäuser
 +
 +\\
 +==== Räumlichkeiten des öffentlichen Verkehrs ====
 +
 +Das sind beispielsweise:
 +  * Die Verkehrsmittel selbst (Bus, Bahn, Flugzeuge)
 +  * Bahnhofsgebäude
 +  * Flughafengebäude
 +  * Überdachte Bushaltestellen
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 +\\
 +==== Eindringen ====
 +
 +Im Sinne dieses Gesetzes:
 +  * Betreten ohne den Willen des Berechtigten.
 +  * Hierfür muss kein Hindernis überwunden werden.
  
  
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ausbildung/recht/stgb/stgb-gesetze/stgb-123.1784875069.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron