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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227

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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227 [26.07.2026. 10:16] – Ingo Vigneronausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227 [21.08.2026. 20:51] (aktuell) – Ingo Vigneron
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 ==== Vorsatz ==== ==== Vorsatz ====
  
-  * Die Körperverletzung erfolgte vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Handelnden.+  * Die Körperverletzung erfolgte vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Täters.
  
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 ==== Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (vereinfacht) ==== ==== Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (vereinfacht) ====
  
-  * Bei der Fahrlässigen Tötung wird keine vorsätzliche Handlung vorausgesetzt. Hier genügt es wenn die vorausgehende Handlung fahrlässig erfolgte, beispielsweise wenn ein Opfer eines Verkehrs- oder Betriebsunfalls verstirbt.+  * Bei der Fahrlässigen Tötung wird keine vorsätzliche Handlung vorausgesetzt. Hier genügt es wenn die vorausgehende Handlung fahrlässig erfolgte, beispielsweise wenn das Opfer eines Verkehrs- oder Betriebsunfalls verstirbt.
  
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ausbildung/recht/stgb/stgb-gesetze/stgb-227.1785060961.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron