ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
| ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227 [26.07.2026. 10:16] – Ingo Vigneron | ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-227 [26.07.2026. 10:17] (aktuell) – Ingo Vigneron | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 53: | Zeile 53: | ||
| ==== Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (vereinfacht) ==== | ==== Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (vereinfacht) ==== | ||
| - | * Bei der Fahrlässigen Tötung wird keine vorsätzliche Handlung vorausgesetzt. Hier genügt es wenn die vorausgehende Handlung fahrlässig erfolgte, beispielsweise wenn ein Opfer eines Verkehrs- oder Betriebsunfalls verstirbt. | + | * Bei der Fahrlässigen Tötung wird keine vorsätzliche Handlung vorausgesetzt. Hier genügt es wenn die vorausgehende Handlung fahrlässig erfolgte, beispielsweise wenn das Opfer eines Verkehrs- oder Betriebsunfalls verstirbt. |
| \\ | \\ | ||
ausbildung/recht/stgb/stgb-gesetze/stgb-227.1785060978.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
