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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-241

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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-241 [31.07.2026. 17:25] Ingo Vigneronausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-241 [31.07.2026. 17:28] (aktuell) Ingo Vigneron
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 ==== Relatives Antragsdeleikt ==== ==== Relatives Antragsdeleikt ====
  
-  * Der geschädigt muss einen Strafantrag stellen. Bei öffentlichem Interesse kann die Staatsanwaltschaft die Tat auch ohne Strafantrag verfolgen.+  * Grundsätzlich muss der geschädigt einen Strafantrag stellen, doch die Staatsanwaltschaft kann bei öffentlichem Interesse die Tat auch ohne Strafantrag des geschädigtem verfolgen.
  
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 ==== Absolutes Antragsdelikt ==== ==== Absolutes Antragsdelikt ====
  
-  * Der geschädigt muss einen Strafantrag stellen.+  * Der geschädigt muss einen Strafantrag stellen, damit die Tat verfolgt wird.
  
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ausbildung/recht/stgb/stgb-gesetze/stgb-241.1785518725.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron