====== § 823 BGB Schadenersatz ====== \\ [[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html|Zum Gesetzestext]] ==== Kernaussage ==== Zum Schadenersatz ist verpflichtet: - Wer vorsätzlich oder fahrlässig und widerrechtlich das Rechtsgut eines anderen verletzt. - Wer Schuldhaft gegen Schutzgesetze verstößt. * Nur wenn daraus ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. \\ [[start|ZURÜCK]]