====== Herausgabe nach Besitzentzug ====== \\ Hier ist ein Anspruch aufgrund der **Befugnisse des Eigentümers** anzunehmen([[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__861.html|§ 861 BGB]]). ===== Voraussetzungen ===== - **Besitzentzug** durch **Verbotene Eigenmacht** - Definition: Entzug der tatsächlichen Gewalt des Besitzers über eine Sache - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt. UND - Der ursprüngliche **Besitz war nicht fehlerhaft** - Definition: Der ursprüngliche Besitz war rechtmäßig. - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt. === Feststellung === * Feststellen ob die Voraussetzung für den Anspruch grundsätzlich erfüllt sind. ===== Umfang des Anspruchs ===== - **Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes durch Herausgabe der Sache** - Definition: Die Sache ist dem rechtmäßigem Besitzer zurückzugeben. - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft. - **Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes durch Verlassen/Freigabe des Besitztums** - Definition: Die Immobilie ist zu entsetzen. - Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft. ===== Gegenrechte ===== - **Rechte** benennen, die ggf. eine Anspruchsverwirklichung ausschließen. ===== Rechtfertigung ===== - **Rechtfertigungsgrund** benennen, der ggf. den Anspruch aufhebt oder bestätigt. ===== Anspruchsverwirklichung ===== - **Aktive Möglichkeiten** benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Ausnahmerechte). - **Passive Möglichkeiten** benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Klage). ===== Fazit ===== Feststellen ob und wie ihrer Rechtsauffassung nach der <<**Anspruch**>> durchsetzbar ist. \\ [[..:pruefschemen:start|ZURÜCK]]