Inhaltsverzeichnis
§ 227 BGB Notwehr
Voraussetzungen
Umfang
Schutzwirkung
§ 227 BGB Notwehr
Zum Gesetzestext
Voraussetzungen
Es liegt ein
Angriff
vor.
Der Angriff ist
gegenwärtig
.
Der Angriff ist
rechtswidrig
.
Umfang
Erlaubt eine
Verteidigungshandlung
.
Die Verteidigungshandlung muss
erforderlich
sein.
Schutzwirkung
Dies ist ein Rechtfertigungsgrund.
Schützt vor
zivilrechtlichen Ansprüchen
.
Hier finden Sie die
Definitionen
für einzelne Begriffe
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Ausnahmerechte