Inhaltsverzeichnis

§ 858 BGB Verbotene Eigenmacht


Zum Gesetzestext

Kernaussage

Verbotene Eigenmacht begeht wer:


Hinweise

Selbsthilfe des Besitzers

Das Ausnahmerecht § 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers bezieht sich speziell auf die verbotene Eigenmacht.


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