Inhaltsverzeichnis
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
Voraussetzungen
Umfang
Schutzwirkung
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
Zum Gesetzestext
Voraussetzungen
Es liegt ein
Verbotene Eigenmacht
(Besitzstörung oder Besitzentzug) vor, also ein Angriff auf das Rechtsgut Besitz.
Der „Angreifer“ wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt.
Umfang
Besitzwehr
, also Abwehr des Angriffs, auch mit angemessener Gewalt.
Besitzkehr
, in Form der Rücknahme einer Sache, auch mit angemessener Gewalt.
Besitzkehr
, in Form der Entsetzung einer Person von einem Grundstück, auch mit angemessener Gewalt.
Schutzwirkung
Dies ist ein Rechtfertigungsgrund.
Schützt vor
zivilrechtlichen Ansprüchen
.
Schützt vor
Strafverfolgung
.
Hier finden Sie die
Definitionen
für einzelne Begriffe
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Ausnahmerechte