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Herausgabe nach Besitzentzug


Hier ist ein Anspruch aufgrund der Befugnisse des Eigentümers anzunehmen(§ 861 BGB).

Voraussetzungen

  1. Besitzentzug durch Verbotene Eigenmacht
  2. Definition: Entzug der tatsächlichen Gewalt des Besitzers über eine Sache
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.

UND

  1. Der ursprüngliche Besitz war nicht fehlerhaft
  2. Definition: Der ursprüngliche Besitz war rechtmäßig.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.

Feststellung

Umfang des Anspruchs

  1. Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes durch Herausgabe der Sache
  2. Definition: Die Sache ist dem rechtmäßigem Besitzer zurückzugeben.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  1. Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes durch Verlassen/Freigabe des Besitztums
  2. Definition: Die Immobilie ist zu entsetzen.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.

Gegenrechte

  1. Rechte benennen, die ggf. eine Anspruchsverwirklichung ausschließen.

Rechtfertigung

  1. Rechtfertigungsgrund benennen, der ggf. den Anspruch aufhebt oder bestätigt.

Anspruchsverwirklichung

  1. Aktive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Ausnahmerechte).
  2. Passive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Klage).

Fazit

Feststellen ob und wie ihrer Rechtsauffassung nach der «Anspruch» durchsetzbar ist.


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