Prüfschema Straftaten
Die Strafbarkeit einer Handlung wird folgendermaßen geprüft:
Tabestandsmäßigkeit: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?
Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor?
Schuldhaftigkeit: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?
Bei der schriftlichen Prüfung Rechtsgrundlagen der Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit würde ich folgendermaßen vorgehen:
Hier ist die «Straftat» anzunehmen.
Objektive Tatbestandsmerkmale (OT)
Tatbestandsmerkmal benennen
Definition wichtiger Begriffe
Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.
Für alle objektiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.
Subjektive Tatbestandsmerkmale (ST)
Tatbestandsmerkmal benennen
Definition wichtiger Begriffe
Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.
Für alle subbejktiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.
Falls erforderlich, ist hier zwischen Grundtatbeständen und Qualifizierungstatbeständen zu unterscheiden.
Feststellung:
Wurden die Tatbestandsmerkmale erfüllt oder wurden welche nicht erfüllt.
Wurde die Tat vollendet oder handelt es sich um einen strafbaren Versuch?
Feststellen ob hier eine strafbare Handlung vorliegt oder nicht.
Falls nicht, folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
Falls ja, wird die Begehungsart und Täterschaft benannt. Die Prüfung wird dann fortgesetzt.
Rechtfertigung
An dieser Stelle wird geprüft ob die strafbare Handlung rechtfertigt werden kann.
Schuld
An dieser Stelle wird geprüft ob die strafbare Handlung entschuldigt werden kann.
Verfahrensvoraussetzung
Hier ist festzustellen, was erforderlich um ein Verfahren gegen den Täter einzuleiten.
Handelt es sich um ein Offizialdelikt, ein relatives oder ein absolutes Antragsdelikt.
Ist ein Strafantrag erforderlich oder genügt eine formlose Anzeige.
Fazit
Feststellen ob ihrer Rechtsauffassung die handelnde Person wegen «Straftat» zu bestrafen ist oder nicht.
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