Inhaltsverzeichnis

Prüfschema Straftaten

Die Strafbarkeit einer Handlung wird folgendermaßen geprüft:

  1. Tabestandsmäßigkeit: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?
  2. Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor?
  3. Schuldhaftigkeit: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?

Bei der schriftlichen Prüfung Rechtsgrundlagen der Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit würde ich folgendermaßen vorgehen:



Hier ist die «Straftat» anzunehmen.

Objektive Tatbestandsmerkmale (OT)

  1. Tatbestandsmerkmal benennen
  2. Definition wichtiger Begriffe
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.

Für alle objektiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.

Subjektive Tatbestandsmerkmale (ST)

  1. Tatbestandsmerkmal benennen
  2. Definition wichtiger Begriffe
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.

Für alle subbejktiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.

Falls erforderlich, ist hier zwischen Grundtatbeständen und Qualifizierungstatbeständen zu unterscheiden.

Feststellung:

Rechtfertigung

An dieser Stelle wird geprüft ob die strafbare Handlung rechtfertigt werden kann.

Schuld

An dieser Stelle wird geprüft ob die strafbare Handlung entschuldigt werden kann.

Verfahrensvoraussetzung

Hier ist festzustellen, was erforderlich um ein Verfahren gegen den Täter einzuleiten.

Fazit

Feststellen ob ihrer Rechtsauffassung die handelnde Person wegen «Straftat» zu bestrafen ist oder nicht.


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