Inhaltsverzeichnis
§ 185 StGB Beleidigung
Objektive Tatbestandsmerkmale
Subjektive Tatbestandsmerkmale
Einstufung
Strafbarkeit des Versuchs
Verfahrensvoraussetzung
Hinweise
Vorsatz
Absolutes Antragsdelikt
Beleidigung
Inhalte nach § 11 (3) StGB
Tätlichkeit
§ 185 StGB Beleidigung
Zum Gesetzestext
Objektive Tatbestandsmerkmale
Die Beleidigung erfolgt mittels:
Worten
Gesten
Tätlichkeit
durch Verbreitung eines Inhalts gemäß
§ 11 (3) StGB
Subjektive Tatbestandsmerkmale
Vorsatz
Einstufung
Vergehen
Strafbarkeit des Versuchs
Nein
Verfahrensvoraussetzung
Absolutes Antragsdelikt, gemäß
§ 194 StGB
Hinweise
Vorsatz
Die Handlung erfolgt vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Handelnden.
Absolutes Antragsdelikt
Als Verfahrensvoraussetzung ist es erforderlich, dass ein Opfer der der Tat einen formgebundenen Strafantrag stellt.
Beleidigung
Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch ehrenrührige, unwahre Tatsachenbehauptung, oder ehrverletzendes Werturteil.
Inhalte nach § 11 (3) StGB
Schriften
Tonträger
Bildträger
Datenspeicher
Abbildungen
andere Verkörperungen
Tätlichkeit
Herabsetzende körperliche Berührung
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