Inhaltsverzeichnis

§ 223 StGB Körperverletzung


Zum Gesetzestext


Objektive Tatbestandsmerkmale

  1. Körperliche Misshandlung einer anderen Person
  2. Gesundheitliche Schädigung einer anderen Person


Subjektive Tatbestandsmerkmale


Einstufung


Strafbarkeit des Versuchs


Verfahrensvoraussetzung



Hinweise


Vorsatz


Relatives Antragsdelikt

  1. Als Verfahrensvoraussetzung ist es grundsätzlich erforderlich, dass die geschädigte Person einen formgebundenen Strafantrag stellt.
  2. Die Staatsanwaltschaft kann bei öffentlichem Interesse die Tat auch ohne Strafantrag der geschädigten Person verfolgen.


Körperliche Misshandlung


An der Gesundheit schädigen


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