Die Handlung erfolgt vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Handelnden.
Offizialdelikt
Als Verfahrensvoraussetzung genügt es, wenn die Behörde Kenntnis von der Tat erhält, z.B. durch eine formlose Anzeige.
Waffen
Gegenstände die dazu geeignet und von vorneherein dazu bestimmt sind Menschen physisch zu verletzen.
Gefährliche Werkzeuge
Alle Gegenstände die durch die Art ihrer Verwendung eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen.
Gesundheitsschädigende Stoffe
Stoffe, die sich von selbst, auf mechanische oder thermische Weise nachteilig auf die Gesundheit des Menschen auswirken.
Hinterlistiger Überfall
Überfall:
Jeder überraschende Angriff auf eine ahnungslose Person.
Hinterlistig:
Der Überfall ist hinterlistig, wenn der Täter seine Absicht aktiv verdeckt, um dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren, z.B. in dem der Täter den Angegriffenen zunächst in falsche Sicherheit wiegt.
Gemeinschaftlich
Die Tat wird gemeinsam von mehreren Tätern begangen.
Lebensgefährliche Behandlung
Die Körperverletzung ist generell geeignet das Leben des Angegriffenen zu gefährden.