Inhaltsverzeichnis

§ 226 StGB Schwere Körperverletzung


Zum Gesetzestext


Objektive Tatbestandsmerkmale


Subjektive Tatbestandsmerkmale


Einstufung


Strafbarkeit des Versuchs


Verfahrensvoraussetzung



Hinweise


Vorsatz


Offizialdelikt


Verlust des Sehvermögens, auf einem oder beiden Augen


Verlust des Hörvermögens


Verlust des Sprachvermögens


Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit


Verlust oder Unbrauchbarkeit eines wichtigen Körperteils


Dauerhafte Entstellung


Siechtum


Lähmung


Geistige Krankheit oder Behinderung


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