Inhaltsverzeichnis

§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge


Zum Gesetzestext


Objektive Tatbestandsmerkmale


Subjektive Tatbestandsmerkmale

  1. Vorsatz ist erforderlich in Bezug auf die Begehung der Körperverletzung.
  2. Fahrlässigkeit genügt in Bezug auf die Todesfolge.


Einstufung


Strafbarkeit des Versuchs


Verfahrensvoraussetzung



Hinweise


Vorsatz


Fahrlässigkeit


Offizialdelikt


Todesfolge


Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (vereinfacht)


Abgrenzung zum Totschlag (vereinfacht)


ZURÜCK