Kausales und objektiv zurechenbares Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand nachteilig abweichenden, pathologischen Zustands
Rein psychische Einwirkungen gelten nur als Körperverletzung, wenn sie gravierende nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit haben,
Nur Auswirkungen auf das seelische Wohlbefinden reichen nicht aus.