Inhaltsverzeichnis

§ 239 StGB Freiheitsberaubung


Zum Gesetzestext


Objektive Tatbestandsmerkmale

  1. Einen Menschen einsperren
  2. Einen Menschen auf andere Weise der Freiheit berauben


Subjektive Tatbestandsmerkmale


Einstufung


Strafbarkeit des Versuchs


Verfahrensvoraussetzung



Hinweise


Vorsatz


Offizialdelikt


Einsperren


Auf andere Weise der Freiheit berauben


An der Gesundheit schädigen


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