Inhaltsverzeichnis

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand


Zum Gesetzestext

Voraussetzungen

Umfang

Schutzwirkung


Hinweise

Rechtgüterabwägung

Im Sinne des rechtfertigenden Notstands bedeutet eine erfolgreiche Rechtgüterabwägung: Das ursprünglich gefährdete Rechtsgut muss das durch die Notstandshandlung beeinträchtigte Rechtsgut überwiegen. Wenn man beispielsweise das Rechtsgut Freiheit einer Person einschränken würde um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr das Rechtsgut Leib oder Leben einer anderen Person abzuwenden, wäre die Rechtsgüterabwägung erfolgreich.


Hier finden Sie die Definitionen für einzelne Begriffe


ZURÜCK | Ausnahmerechte