Inhaltsverzeichnis

§ 35 StGB Entschuldigender Notstand


Zum Gesetzestext

Voraussetzungen

Umfang

Schutzwirkung


Hinweise

Zumutbarkeit

Die Hinnahme der Gefahr wäre zumutbar, wenn sie von der Person selbst verursacht wurde, oder wenn sich die Person aufgrund einer Garantenstellung der Gefahr stellen muss.


Hier finden Sie die Definitionen für einzelne Begriffe


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