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Qualifikationen im Bewachungsgewerbe

Um gewerblich Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen, sind bestimmte Qualifikationen vorgeschrieben. Hier finden Sie eine Übersicht:

IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO

Dies ist der einfachste und schnellste Einstieg für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe.

  • Dauert nur 40 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten
  • Keine einheitliche Abschlussprüfung, lediglich Verständnisfragen
  • 100% Anwesenheitspflicht
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1

Diese Grundlegende Unterrichtung genügt für viele Aufgaben bei privaten Sicherheitsdiensten.

IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Die Sachkundeprüfung ist bundesweit einheitlich. Wer längerfristig im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte, sollte dies als Mindestqualifikation anstreben. Sie ermöglicht auch Tätigkeiten in folgenden Bereichen:

  1. Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel Citystreifen.
  2. Kontrollgängen in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, zum Beispiel Einkaufszentren oder andere öffentlich zugängliche private Bereiche.
  3. Schutz vor Ladendieben, also insbesondere Kaufhausdetektive und Einzelhandelsdetektive.
  4. Türsteher im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
  5. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion.
  6. Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion

Die Sachkundeprüfung ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie sich mit einem Bewachungsgewerbe selbständig machen möchten.

Fortsetzung folgt…

  • Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Weiterbildungsqualifikation (IHK)
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit, zweijähriger Ausbildungsberuf (IHK)
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit, dreijähriger Ausbildungsberuf (IHK)
  • Meister für Schutz und Sicherheit, Aufstiegsqualifikation (IHK)
ausbildung/qualifikation/start.1787350812.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron