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Inhaltsverzeichnis
Qualifikationen im Bewachungsgewerbe
Um gewerblich Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen, sind bestimmte Qualifikationen vorgeschrieben. Hier finden Sie eine Übersicht:
IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO
Dies ist der einfachste und schnellste Einstieg für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe.
- Dauert nur 40 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten
- Keine einheitliche Abschlussprüfung, lediglich Verständnisfragen
- 100% Anwesenheitspflicht
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
Diese Grundlegende Unterrichtung genügt für viele Aufgaben bei privaten Sicherheitsdiensten.
IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Die Sachkundeprüfung ist bundesweit einheitlich. Wer längerfristig im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte, sollte dies als Mindestqualifikation anstreben. Sie ermöglicht auch Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel Citystreifen.
- Kontrollgängen in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, zum Beispiel Einkaufszentren oder andere öffentlich zugängliche private Bereiche.
- Schutz vor Ladendieben, also insbesondere Kaufhausdetektive und Einzelhandelsdetektive.
- Türsteher im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion.
- Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
Die Sachkundeprüfung ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie sich mit einem Bewachungsgewerbe selbständig machen möchten.
Fortsetzung folgt…
- Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Weiterbildungsqualifikation (IHK)
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit, zweijähriger Ausbildungsberuf (IHK)
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit, dreijähriger Ausbildungsberuf (IHK)
- Meister für Schutz und Sicherheit, Aufstiegsqualifikation (IHK)
ausbildung/qualifikation/start.1787350812.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
