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Inhaltsverzeichnis
Qualifikationen im Bewachungsgewerbe
Um gewerblich Sicherheitsdienstleistungen zu erbringen, sind bestimmte Qualifikationen vorgeschrieben. Hier finden Sie eine Übersicht:
IHK-Unterrichtung nach § 34a GewO
Dies ist der einfachste und schnellste Einstieg für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe.
- Dauert nur 40 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten
- Keine einheitliche Abschlussprüfung, lediglich Verständnisfragen
- 100% Anwesenheitspflicht
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
Diese Grundlegende Unterrichtung genügt für viele Aufgaben bei privaten Sicherheitsdiensten.
IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Die Sachkundeprüfung ist bundesweit einheitlich. Wer längerfristig im Bewachungsgewerbe tätig sein möchte, sollte dies als Mindestqualifikation anstreben. Sie ermöglicht auch Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel Citystreifen.
- Kontrollgängen in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, zum Beispiel Einkaufszentren oder andere öffentlich zugängliche private Bereiche.
- Schutz vor Ladendieben, also insbesondere Kaufhausdetektive und Einzelhandelsdetektive.
- Türsteher im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken.
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion.
- Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
Die Sachkundeprüfung ist ebenfalls erforderlich, wenn Sie sich mit einem Bewachungsgewerbe selbständig machen möchten.
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft | GSSK (IHK)
Dies ist die nächsthöhere Qualifikation, über der Sachkundeprüfung. Es handelt sich um eine Weiterbildungsqualifikation, die sich an Personen mit einer anderen Berufsausbildung oder nachgewiesener Berufserfahrung richtet. Es ist auch die erste Prüfung, die nicht auf Multiple-Choice beruht. Es reicht also nicht sich nur an Lerninhalte zu erinnern. Prüfungsteilnehmer müssen die Inhalte beherrschen, anwenden und ausformulieren können. Voraussetzungen um die Prüfung abzulegen sind:
- Anerkannte Berufsausbildung nach BBiG oder 5 Jahre nachgewiesene Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe.
- Mindestens 24 Jahre alt.
- Erste-Hilfe Lehrgang, zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 24 Monate.
Die Prüfung besteht aus 2 schriftlichen Teilen und einem mündlichen Teil:
- Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln (schriftlich)
- Gefahrenabwehr, Schutz- und Sicherheitstechnik (schriftlich)
- Sicherheits- und serviceorientertes Handeln (mündlich)
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Die nächsthöhere Qualifikation ist dieser zweijährige Ausbildungsberuf gemäß BBiG. Neben einer klassischen Ausbildung können Sie auch als externer Teilnehmer diese Prüfung vor der IHK ablegen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das 1,5-fache der Ausbildungszeit als einschlägige Berufserfahrung (3 Jahre als Vollzeit-Sicherheitskraft).
Die Voraussetzung sind also niederschwelliger, als bei der GSSK, doch die Prüfung ist auch anspruchsvoller. Es gibt 4 schriftliche Prüfungsteile und eine mündliche Prüfung.
Fortsetzung folgt…
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit, zweijähriger Ausbildungsberuf (IHK)
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit, dreijähriger Ausbildungsberuf (IHK)
- Meister für Schutz und Sicherheit, Aufstiegsqualifikation (IHK)
