ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-227
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Inhaltsverzeichnis
§ 227 BGB Notwehr
Voraussetzungen
- Es liegt ein Angriff vor.
- Der Angriff ist gegenwärtig.
- Der Angriff ist rechtswidrig.
Umfang
- Erlaubt eine Verteidigungshandlung.
- Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein.
Schutzwirkung
- Dies ist ein Rechtfertigungsgrund.
- Schützt vor zivilrechtlichen Ansprüchen.
- Schützt vor Strafverfolgung.
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