ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-859
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
Voraussetzungen
- Es liegt ein Verbotene Eigenmacht (Besitzstörung oder Besitzentzug) vor, also ein Angriff auf das Rechtsgut Besitz.
- Der „Angreifer“ wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt.
Umfang
- Besitzwehr, also Abwehr des Angriffs, auch mit angemessener Gewalt.
- Besitzkehr, in Form der Rücknahme einer Sache, auch mit angemessener Gewalt.
- Besitzkehr, in Form der Entsetzung einer Person von einem Grundstück, auch mit angemessener Gewalt.
Schutzwirkung
- Dies ist ein Rechtfertigungsgrund.
- Schützt vor zivilrechtlichen Ansprüchen.
- Schützt vor Strafverfolgung.
Hinweise
Verbotene Eigenmacht
Hinweise
Selbsthilfe des Besitzers
Dieses Ausnahmerecht bezieht sich speziell auf § 858 BGB Verbotene Eigenmacht, also auf eine Besitzstörung oder einen Besitzentzug.
ausbildung/recht/bgb/bgb-gesetze/bgb-859.1784863760.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
