ausbildung:recht:bgb:bgb-gesetze:bgb-860
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
§ 860 BGB Selbsthilfe des Besitzdieners
Voraussetzungen
- Der Handelnde ist Besitzdiener gemäß § 855 BGB.
Umfang
- Der Besitzdiener kann die Selbsthilfe des Besitzers nach § 859 BGB in Anspruch nehmen.
Schutzwirkung
- Entsprechend der Selbsthilfe des Besitzers nach § 859 BGB.
ausbildung/recht/bgb/bgb-gesetze/bgb-860.1784567196.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
