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ausbildung:recht:pruefschemen:eigentuemer

Ansprüche des Eigentümers


Hier ist ein Anspruch aufgrund der Befugnisse des Eigentümers anzunehmen(§ 903 BGB).

Voraussetzungen

  1. Eigentümer der Sache
  2. Definition: Rechtliche Herrschaft über einen körperlichen Gegenstand
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.

Feststellung

  • Feststellen ob die Voraussetzung für den Anspruch grundsätzlich erfüllt sind.

Umfang des Anspruchs

  1. Ausschluss anderer
  2. Definition: Das Recht Jemandem die Nutzung oder Einwirkung zu verbieten.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  1. Unterlassung
  2. Definition: Jemand muss damit .aufhören etwas zu tun.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  1. Duldung
  2. Definition: Jemand muss etwas hinnehmen oder geschehen lassen.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
  1. Handlung
  2. Definition: Jemand muss etwas tun.
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.

Gegenrechte

  1. Rechte benennen, die ggf. eine Anspruchsverwirklichung ausschließen.

Rechtfertigung

  1. Rechtfertigungsgrund benennen, der ggf. den Anspruch aufhebt oder bestätigt.

Anspruchsverwirklichung

  1. Aktive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Ausnahmerechte).
  2. Passive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Klage).

Fazit

Feststellen ob und wie ihrer Rechtsauffassung nach der «Anspruch» durchsetzbar ist.


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ausbildung/recht/pruefschemen/eigentuemer.txt · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron