ausbildung:recht:pruefschemen:eigentuemer
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Inhaltsverzeichnis
Prüfschema Zivilrecht
Hier ist ein Anspruch aufgrund der Befugnisse des Eigentümers anzunehmen.
Voraussetzungen
- Eigentümer der Sache
- Definition: Rechtliche Herrschaft über einen körperlichen Gegenstand
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.
- Feststellen ob die Voraussetzung für den Anspruch grundsätzlich erfüllt sind.
Umfang des Anspruchs
- Handlung
- Definition: Jemand muss etwas tun.
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
- Duldung
- Definition: Jemand muss etwas hinnehmen oder geschehen lassen.
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
- Unterlassung
- Definition: Jemand muss damit .aufhören etwas zu tun.
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
- Ausschluss anderer
- Definition: Das Recht Jemandem die Nutzung oder Einwirkung zu verbieten.
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.
Gegenrechte
- Rechte benennen, die ggf. eine Anspruchsverwirklichung ausschließen.
Rechtfertigung
- Rechtfertigungsgrund benennen, der ggf. den Anspruch aufhebt oder bestätigt.
Anspruchsverwirklichung
- Aktive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Ausnahmerechte).
- Passive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Klage).
Fazit
Feststellen ob und wie ihrer Rechtsauffassung nach der «Anspruch» durchsetzbar ist.
ausbildung/recht/pruefschemen/eigentuemer.1789632938.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
