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ausbildung:recht:pruefschemen:entschuldigung

Prüfschema Entschuldigung

Je nach Fragestellung in der Prüfung, ist dieses Schema anzuwenden:

  1. Alleinstehend, wenn nur nach der Entschuldigung gefragt ist.
  2. Eingebunden in das Strafrecht-Schema, wenn nach der strafrechtlichen Einordnung gefragt ist.

Bei der schriftlichen Prüfung Rechtsgrundlagen der Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit würde ich folgendermaßen vorgehen:



Hier ist «Entschuldigungsgrund» zur Entschuldigung anzunehmen.

Voraussetzungen

  1. Voraussetzung benennen
  2. Definition wichtiger Begriffe
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.

Für alle Voraussetzungen wiederholen.

Umfang

  1. Umfang der Entschuldigung benennen
  2. Definition wichtiger Begriffe
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass auf den Umfang der Entschuldigung zutrifft.

Für alle umfassten Punkte wiederholen.

Schutzwirkung

  1. Schutzwirkung(en) benennen

Fazit

Feststellen ob ihrer Rechtsauffassung nach die «Tat» entschuldigt ist oder nicht.


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ausbildung/recht/pruefschemen/entschuldigung.txt · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron