ausbildung:recht:pruefschemen:schadensersatzpflicht
Inhaltsverzeichnis
Schadensersatzpflicht
Hier ist ein Anspruch aufgrund der Schadensersatzpflicht anzunehmen(§ 823 BGB).
Voraussetzungen
- Widerrechtliche Verletzung eines Rechtsguts
- Definition: Gut oder Interesse, dass durch das Recht geschützt ist
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.
ODER
- Verstoß gegen ein Schutzgesetz
- Definition: Gesetze die dem Schutz von Individualrechtsgütern dienen
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.
Verschulden
- Vorsatz
- Definition: Mit Wissen und Wollen
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.
ODER
- Fahrlässigkeit
- Definition: Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass die Voraussetzung beschreibt.
Feststellung
- Feststellen ob die Voraussetzung für den Anspruch grundsätzlich erfüllt sind.
Umfang des Anspruchs
- Entstandener Schaden benennen und wenn möglich beziffern
Gegenrechte
- Rechte benennen, die ggf. eine Anspruchsverwirklichung ausschließen.
Rechtfertigung
- Rechtfertigungsgrund benennen, der ggf. den Anspruch aufhebt oder bestätigt.
Anspruchsverwirklichung
- Aktive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Ausnahmerechte).
- Passive Möglichkeiten benennen, um ggf. den Anspruch zu verwirklichen (z.B. Klage).
Fazit
Feststellen ob und wie ihrer Rechtsauffassung nach der «Anspruch» durchsetzbar ist.
ausbildung/recht/pruefschemen/schadensersatzpflicht.txt · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
