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ausbildung:recht:pruefschemen:straftat

Prüfschema Straftaten

Die Strafbarkeit einer Handlung wird folgendermaßen geprüft:

  1. Tabestandsmäßigkeit: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?
  2. Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor?
  3. Schuldhaftigkeit: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?

Bei der schriftlichen Prüfung Rechtsgrundlagen der Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit würde ich folgendermaßen vorgehen:



Hier ist die «Straftat» anzunehmen.

Objektive Tatbestandsmerkmale (OT)

  1. Tatbestandsmerkmal benennen
  2. Definition wichtiger Begriffe
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.

Für alle objektiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.

Subjektive Tatbestandsmerkmale (ST)

  1. Tatbestandsmerkmal benennen
  2. Definition wichtiger Begriffe
  3. Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.

Für alle subbejktiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.

Falls erforderlich, ist hier zwischen Grundtatbeständen und Qualifizierungstatbeständen zu unterscheiden.

Feststellung:

  • Wurden die Tatbestandsmerkmale erfüllt oder wurden welche nicht erfüllt.
  • Wurde die Tat vollendet oder handelt es sich um einen strafbaren Versuch?
    • Falls nur der Versuch einer Tatvorliegt, muss der „Versuch“ definiert werden.
  • Feststellen ob hier eine strafbare Handlung vorliegt oder nicht.
    • Falls nicht, folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
    • Falls ja, wird die Begehungsart und Täterschaft benannt. Die Prüfung wird dann fortgesetzt.

Rechtfertigung

An dieser Stelle wird geprüft ob die strafbare Handlung rechtfertigt werden kann.

  • Falls ein Rechtfertigungsgrund anzunehmen ist: Rechtfertigungsschema einfügen
    • Bei positiver Prüfung folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
    • Bei negativer Prüfung wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.
  • Falls kein Rechtfertigungsgrund anzunehmen ist, wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.

Schuld

An dieser Stelle wird geprüft ob die strafbare Handlung entschuldigt werden kann.

  • Falls ein Schuldausschießungs- oder Entschuldigungsgrund anzunehmen ist: Entschuldigungsschema einfügen
    • Bei positiver Prüfung folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
    • Bei negativer Prüfung wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.
  • Falls kein Schuldausschließungs- oder Entschuldigungsgrund anzunehmen ist, wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.

Verfahrensvoraussetzung

Hier ist festzustellen, was erforderlich um ein Verfahren gegen den Täter einzuleiten.

  • Handelt es sich um ein Offizialdelikt, ein relatives oder ein absolutes Antragsdelikt.
  • Ist ein Strafantrag erforderlich oder genügt eine formlose Anzeige.

Fazit

Feststellen ob ihrer Rechtsauffassung die handelnde Person wegen «Straftat» zu bestrafen ist oder nicht.


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