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ausbildung:recht:pruefschemen:straftat

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Prüfschema Straftaten

Die Strafbarkeit einer Handlung wird folgendermaßen geprüft:

  1. Tabestandsmäßigkeit: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?
  2. Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor?
  3. Schuldhaftigkeit: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?

Bei der schriftlichen Prüfung Rechtsgrundlagen der Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit würde ich folgendermaßen vorgehen:


Hier ist die «Straftat» anzunehmen.

Objektive Tatbestandsmerkmale (OT)

  • Tatbestandsmerkmal benennen
  • Definition wichtiger Begriffe
  • _Fallbezug__: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.

Für alle objektiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.


Subbjektive Tatbestandsmerkmale (ST)

+ Tatbestandsmerkmal benennen

= Definition wichtiger Begriffe

Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.

Für alle subbejktiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.

Falls erforderlich, ist hier zwischen Grundtatbeständen und Qualifizierungstatbeständen zu unterscheiden.


ausbildung/recht/pruefschemen/straftat.1787338172.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron