ausbildung:recht:pruefschemen:straftat
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Prüfschema Straftaten
Die Strafbarkeit einer Handlung wird folgendermaßen geprüft:
- Tabestandsmäßigkeit: Wurden die Tatbestandsmerkmale der Straftat erfüllt?
- Rechtswidrigkeit: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor?
- Schuldhaftigkeit: Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?
Bei der schriftlichen Prüfung Rechtsgrundlagen der Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit würde ich folgendermaßen vorgehen:
Hier ist die «Straftat» anzunehmen.
Objektive Tatbestandsmerkmale (OT)
- Tatbestandsmerkmal benennen
- Definition wichtiger Begriffe
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.
Für alle objektiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.
Subjektive Tatbestandsmerkmale (ST)
- Tatbestandsmerkmal benennen
- Definition wichtiger Begriffe
- Fallbezug: Textinhalt aus den Fallbeispiel, dass das Tatbestandsmerkmal beschreibt.
Für alle subbejktiven Tatbestandsmerkmale wiederholen.
Falls erforderlich, ist hier zwischen Grundtatbeständen und Qualifizierungstatbeständen zu unterscheiden.
Feststellung:
- Wurden die Tatbestandsmerkmale erfüllt oder wurden welche nicht erfüllt.
- Wurde die Tat vollendet oder handelt es sich um einen strafbaren Versuch?
- Falls nur der Versuch einer Tatvorliegt, muss der „Versuch“ definiert werden.
- Feststellen ob hier eine strafbare Handlung vollendet wurde oder nicht.
- Falls nicht, folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
- Falls ja, wird die Begehungsart und Täterschaft benannt. Die Prüfung wird dann fortgesetzt.
Rechtfertigung
An dieser Stelle wird geprüft ob die Handlung rechtfertigt werden kann.
- Falls ein Rechtfertigungsgrund anzunehmen ist: Rechtfertigungsschema einfügen
- Bei positiver Prüfung folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
- Bei negativer Prüfung wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.
- Falls kein Rechtfertigungsgrund anzunehmen ist, wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.
Schuld
An dieser Stelle wird geprüft ob die Handlung entschuldigt werden kann.
- Falls ein Schuldausschießungs- oder Entschuldigungsgrund anzunehmen ist: Entschuldigungsschema einfügen
- Bei positiver Prüfung folgt als nächstes das Fazit mit entsprechendem Ergebnis.
- Bei negativer Prüfung wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.
- Falls kein Schuldausschließungs- oder Entschuldigungsgrund anzunehmen ist, wird dies festgestellt und die Prüfung wird fortgesetzt.
Verfahrensvoraussetzung
Hier ist festzustellen, was erforderlich um ein Verfahren gegen den Täter einzuleiten.
- Handelt es sich um ein Offizialdelikt, ein relatives oder ein absolutes Antragsdelikt.
- Ist ein Strafantrag erforderlich oder
ausbildung/recht/pruefschemen/straftat.1787340365.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
