ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-185
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
§ 185 StGB Beleidigung
Objektive Tatbestandsmerkmale
- Die Beleidigung erfolgt mittels:
- Worten
- Gesten
- Tätlichkeit
- durch Verbreitung eines Inhalts gemäß § 11 (3) StGB
Subjektive Tatbestandsmerkmale
- Vorsatz
Einstufung
- Vergehen
Strafbarkeit des Versuchs
- Nein
Verfahrensvoraussetzung
Hinweise
Vorsatz
- Die Handlung erfolgt vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Handelnden.
Absolutes Antragsdelikt
- Als Verfahrensvoraussetzung ist es erforderlich, dass ein Opfer der der Tat einen formgebundenen Strafantrag stellt.
Beleidigung
- Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch ehrenrührige, unwahre Tatsachenbehauptung, oder ehrverletzendes Werturteil.
Inhalte nach § 11 Absatz (3)
- Schriften
- Tonträger
- Bildträger
- Datenspeicher
- Abbildungen
- andere Verkörperungen
Tätlichkeit
- Herabsetzende körperliche Berührung
ausbildung/recht/stgb/stgb-gesetze/stgb-185.1785051769.txt.gz · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron
