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ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-32

§ 32 StGB Notwehr

Voraussetzungen

  • Es liegt ein Angriff vor.
  • Der Angriff ist gegenwärtig.
  • Der Angriff ist rechtswidrig.

Umfang

  • Erlaubt eine Verteidigungshandlung.
  • Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein.

Schutzwirkung

  • Dies ist ein Rechtfertigungsgrund.
  • Schützt vor Strafverfolgung.


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ausbildung/recht/stgb/stgb-gesetze/stgb-32.txt · Zuletzt geändert: von Ingo Vigneron