ausbildung:recht:stgb:stgb-gesetze:stgb-34
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Inhaltsverzeichnis
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Voraussetzungen
- Es liegt eine Gefahr für ein Rechtsgut einer beliebigen Person vor.
- Die Gefahr ist gegenwärtig und nicht anders abwändbar.
- Erfolgreiche Rechtsgüterabwägung.
Umfang
- Erlaubt eine Verteidigungshandlung.
- Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein.
Schutzwirkung
- Dies ist ein Rechtfertigungsgrund.
- Schützt vor Strafverfolgung.
Hinweise
Rechtgüterabwägung
Eine Rechtgüterabwägung ist erfolgreich, wenn das gefährdete Rechtsgut das durch die Notstandshandlung beeinträchtigte Rechtsgut überwiegt.
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